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Prüfung und Praxis

Der Teilzahlungsvergleich / Ratenzahlungsvergleich 1.10.2021


 

Oft kommt es vor, dass der Gegner Ratenzahlung anbietet, da er einerseits gewillt ist, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, andererseits die Forderung lediglich in Raten aufbringen kann. Ich empfehle in solch einem Fall aufgrund der Verjährung der Forderungen (§ 195 ff. BGB), sich über die Forderung einen gerichtlichen Titel zu verschaffen. Der Titel verjährt dann grundsätzlich erst in 30 Jahren bzw. praktisch nie, wenn Sie regelmäßig

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