Der Urkundenprozess
Ein Urkundenverfahren ist ein Prozess, in dem auf schnellem Wege ein Titel erwirkt werden kann. Eine besondere Form des Urkundenverfahrens ist der Wechsel- und Scheckprozess. Örtlich zuständig ist das Gericht, bei dem der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, aber gemäß Art. 1 Nr. 5 WG, Art. 4 WG und Art. 1 Nr. 4, Art. 8 ScheckG auch das Gericht des Zahlungsortes. Sachlich zuständig ist das Amts- oder Landgericht (siehe Suchwort „Zuständigkeit").
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