Der Vollstreckungsbescheid, der Einspruch
Frist! Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Gegner innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheids an den Antragsgegner (§§ 339, 700 ZPO).
Der Rechtsanwalt erhält zuerst die MB-Zustellungsnachricht und wenig später den Vollstreckungsbescheid. Die für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids vorgesehenen Anträge in beiden Mahnverfahren sind zwingend
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