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Prüfung und Praxis

Der heikle Kostenvorschuss bei PKH von der Staatskasse oder vom Mandanten


 

Grundsätzlich kann der Rechtsanwalt von der Staatskasse gem. § 47 RVG einen Kostenvorschuss verlangen, wenn er PKH für seine Mandantschaft bewilligt bekommen hat. Ob die Gebühren bereits erwachsen sind oder noch entstehen, ist unerheblich. Ein Vorschuss auf die weitere Vergütung gemäß § 50 RVG (Differenz PKH- zur Regelvergütung) kann von der Staatskasse jedoch nicht gefordert werden.

 

Wenn es aber um Vorschüsse

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