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Prüfung und Praxis

Die Abgeltung der Gebühren für die gesamte Tätigkeit des Anwalts gem. § 15 Abs. 1 RVG


 

Paragraf 15 RVG regelt einige wichtige Details, welche für die Abrechnung bzw. unser Gebührenverständnis sehr wichtig sind. Bekannt ist Ihnen bestimmt der § 15 Abs. 3 RVG (ehemals § 13 Abs. 3 BRAGO). Dieser Absatz wird Sie im Gebührenrecht in vielerlei Hinsicht begleiten und Ihnen immer wieder begegnen. Aber auch die anderen fünf Absätze des § 15 RVG sind wichtig. Anhand nachfolgender gebührenrechtlicher Beispiele möchte ich

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