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Prüfung und Praxis

Die Beschwerde


 

Die Beschwerde (§ 567 ff. ZPO) richtet sich nicht gegen ein Urteil, sondern gegen einen Beschluss des Gerichtes. Durch das Zivilprozessreformgesetz ist zum 1.1.2002 an die Stelle der unbefristeten Beschwerden durchgehend die sofortige Beschwerde gerückt.

 

Die sofortige Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte dann statt, wenn sie durch Gesetz bestimmt ist oder ein das Verfahren betreffendes

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