Die Beschwerde
Die Beschwerde (§ 567 ff. ZPO) richtet sich nicht gegen ein Urteil, sondern gegen einen Beschluss des Gerichtes. Durch das Zivilprozessreformgesetz ist zum 1.1.2002 an die Stelle der unbefristeten Beschwerden durchgehend die sofortige Beschwerde gerückt.
Die sofortige Beschwerde findet gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte dann statt, wenn sie durch Gesetz bestimmt ist oder ein das Verfahren betreffendes
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!