Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 VV RVG


 

Die Höhe der Dokumentenpauschale für den Rechtsanwalt richtet sich nach Nr. 7000 VV RVG. Die Höhe der Dokumentenpauschale, die das Gericht dem Rechtsanwalt in Rechnung stellt, richtet sich nach Nr. 9000 KV-GKG. Die Erstattung richtet sich jedoch dann wiederum nach § 28 GKG i. V. m. Nr. 9000 ff. KV-GKG und natürlich nach der Rechtsprechung.

 

Durch das am 1.4.2005 in Kraft getretene Justizkommunikationsgesetz empfiehlt es sich, dass wirklich

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!