Die Einigung / Gegenseitiges Nachgeben / Willen des Mandanten berücksichtigen
Zunächst einmal sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Rechtsanwalt beim Abschluss eines Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen hat. Im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen
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