Vorsteuerabzug leicht erklärt und die Erklärung über den Vorsteuerabzug im Kostenfestsetzungsantrag
Wenn Sie (ob Privatperson oder Kanzlei) Ihre Rechnung für www.kanzleifachwissen24.de nicht bezahlt hätten und ich einen Anwalt beauftragen würde, diese bei Ihnen einzutreiben, dürfte er von Ihnen nur die Nettogebühren und Auslagen verlangen. Da ich als Unternehmerin zum Vorsteuerabzug berechtigt bin, bräuchten Sie lediglich die Nettogebühren und Auslagen an ihn zu begleichen. Seine Umsatzsteuer reicht er an mich weiter, die ich als Firma an ihn
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!