Die Herausgabevollstreckung von Bitcoin und anderen Kryptowerten
Der Fall:
Gegenstand des Verfahrens ist die Anordnung von Zwangshaft gegen den Vollstreckungsschuldner, weil dieser treuhänderisch verwahrte Kryptowährungen (Coins) in einem Wert von gegenwärtig (geschätzt) etwa 25 Millionen EUR nicht herausgibt. Die Gläubigerin und der Schuldner schlossen einen Treuhandvertrag, welcher vorsah, dass der Schuldner von Kunden der Gläubigerin eingezahlte Kryptowährungen vorübergehend in zwei sog. Wallets
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