Die Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung / Rechtsbehelfe
Zur Kostenfestsetzung benötigt der Rechtsanwalt eine Kostenentscheidung. Gemäß § 103 Abs. 1 ZPO kann der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden (Kostenentscheidung). Diese Kostenentscheidung ergeht nur auf Antrag der Parteien.
Nach § 99 Abs. 1 ZPO kann die Kostenentscheidung eines Urteils grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der Entscheidung
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