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Prüfung und Praxis

Die Kostenfestsetzung gegen den Mandanten gem. § 11 RVG


 

Immer mehr an Bedeutung gewinnt die Kostenfestsetzung gegen den eigenen Mandanten, denn Kostenschuldner ist in jedem Falle immer er, auch wenn der Gegner in die Kosten verurteilt wurde. Bereits getilgte Beträge sind abzusetzen. Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Über den Festsetzungsantrag entscheidet das Gericht des ersten Rechtszuges. Das Verfahren ist gebührenfrei. In den Vergütungsfestsetzungsbeschluss sind die vom

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