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Prüfung und Praxis

Die Lohnpfändung, die Pfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO


Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gilt die der jeweiligen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung beigefügte Tabelle. Seit dem 1.7.2021 gibt es eine solche Tabelle im Anhang zu § 850c ZPO also nicht mehr, vielmehr finden wir die Pfändungstabellen und sonstigen Pfändungsfreigrenzen nun ausschließlich in der jeweiligen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Diese gibt es nun jährlich, was im § 850c Abs. 4 ZPO verankert ist....

 

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