Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die Lohnverschleierung nach § 850h ZPO



Bei der Lohnverschleierung wird zu Gunsten des Gläubigers vermutet, dass eine angemessene Vergütung geschuldet ist, die er pfänden kann. Das heißt, wenn ein Lebenspartner (Schuldner) einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Haushalt führt, muss dies zwar keine Annahme zum stillschweigend abgeschlossenen Arbeitsvertrag sein, jedoch kann es einen pfändbaren Vergütungsanspruch begründen, wenn die Leistung des Schuldners nach Maßstäben des

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!