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Prüfung und Praxis

Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Arbeitslohnpfändung und die Zwickauer Formel


 

Sofern die unterhaltsberechtigten Personen selbst ausreichende Bezüge erhalten, ist es empfehlenswert, bei der Arbeitslohnpfändung die Nichtberücksichtigung dieser Unterhaltsberechtigten zu beantragen.

Den Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen nach § 850c Abs. 6 ZPO kann der Gläubiger bereits mit dem Pfändungsgesuch stellen. Hierzu kreuzt er auf Seite 1 des PFÜB-Formulars 2022

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