Die Ombudsstelle - Der Ombudsmann
Zum 1.9.2009 trat das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, welches u. a. die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft regelt, in Kraft. Mandanten können seither Streitigkeiten mit ihren Rechtsanwälten - ohne die Gerichte anrufen zu müssen - vor der Schlichtungsstelle für Rechtsanwaltsstreitigkeiten beilegen. Der Schlichter kommt nicht aus den Reihen der Rechtsanwaltschaft.
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