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Prüfung und Praxis

Die Pfändung bei Soldaten, Wehrpflichtigen / Bundeswehr


 

Soldaten erhalten Dienst- und Versorgungsbezüge nach den für die Bundesbeamten geltenden Grundsätze und diese sind wie Arbeitseinkommen pfändbar. Es gelten für die Pfändung mithin die Vorschriften der ZPO (§ 850c ZPO ff.). Allerdings sollte noch die jeweilige Unterbestimmung aus dem Soldatenversorgungsgesetz berücksichtigt werden, hier § 48 SVG:

  • Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetzlich
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