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Prüfung und Praxis

Die Pfändung der Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung im Wege der Freistellung


 

Kundenfrage: Wir wollen für unseren Mandanten gegen einen schuldnerischen Architekten, gegen den wir ein Urteil haben, vielmehr gegen seine Haftpflichtversicherung, die eintrittspflichtig ist, vollstrecken. Die Haftpflichtversicherung des schuldnerischen Architekten weigert sich aber zu zahlen und redet sich immer heraus. Gegen die Haftpflicht gibt es keinen Titel, die Eintrittspflicht zu pfänden geht nicht. Was kann ich tun?

 

Antwort:

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