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Prüfung und Praxis

Die Pfändung der Mietkaution des Schuldners und von Nebenkostenrückerstattungen


 

Eine Mietkaution, welche zur Sicherheit für Mietschulden bzw. Mängelbeseitigung bei Auszug des Mieters hinterlegt wurde, ist pfändbar. Der Mieter ist also der Schuldner und der Vermieter ist Drittschuldner. Der Anspruch auf Herausgabe oder Leistung der fälligen oder künftig fällig werdenden Mietkaution wird gepfändet. Jedoch liegt vielfach der Fall vor, dass der Mieter als Schuldner seine Miete beim Vermieter auch nicht bezahlt hat. Aus dem Grunde

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