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Prüfung und Praxis

Die Pfändung der Vergütung eines Rechtsanwalts, auch aus der Staatskasse


 

Gebührenforderungen von Rechtsanwälten unterliegen grundsätzlich der Pfändung. Der BFH1 hat im Februar 2005 entschieden, dass die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen nicht zu einer Unübertragbarkeit i. S. von § 851 Abs. 1 ZPO führt. Zur Wahrung der schutzwürdigen Belange des Mandanten des Anwalts als Drittschuldner, insbesondere seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung,

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