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Prüfung und Praxis

Die Pfändung einer Internetdomain


 

Die Internetdomain ist grundsätzlich pfändbar, wenn die Pfändung ausschließlich auf geschäftliche Zwecke gerichtet ist. Sofern jedoch eine Pfändung eines Domain-Namens das Namensrecht des Schuldners verletzt, würde das Rechtsschutzbedürfnis für eine Pfändung fehlen. Immer mehr Gerichte schließen sich dieser Pfändungsmöglichkeit an.

 

Achtung! Das Thema Drittschuldner

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