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Prüfung und Praxis

Die Pfändung eines Altenteilsrechts


 

Das Altenteilsrecht ist nach § 850b ZPO nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften pfändbar, wenn eine anderweitige Vollstreckung nicht zum Erfolg führt und die Pfändung der Billigkeit entspricht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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