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Prüfung und Praxis

Die Pfändung von Bruchteilen an einer Gemeinschaft


 

Mit Bruchteilsgemeinschaft (z. B. WEG, Patentgemeinschaft) bezeichnet man eine Gemeinschaft von Miteigentümern nach Bruchteilen. In einer solchen Gemeinschaft steht das Eigentum an einer Sache zwei oder mehreren Personen nur zu einem gedanklichen Bruchteil zu, der sich aber auf die ganze Sache erstreckt und nicht real auf einen Teil der Sache beschränkt ist. Daher spricht man auch vom ideellen Bruchteil.

 

Häufig stellt die Pfändung von Bruchteilen

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