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Prüfung und Praxis

Die Pfändung von Einkommen Selbstständiger und Freiberufler, auch Subunternehmer mittels PFÜB


 

Bevor ich auf Einzelheiten eingehe, möchte ich deutlich machen, dass grundsätzlich fast alle Einkommensbezüge (wenigstens bedingt) pfändbar sind. Zu nennen seien hier Bezüge der Arbeiter, Angestellten, Auszubildenden, der Minister und Staatssekretäre, aber auch Entgelte der Freiberufler. Es sind also pfändbar Abfindungen nach dem KSchG, Akkordlöhne, das Fixum bzw. Provisionen von Vertretern,

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