Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die Pfändung von Kindergeld


 

Kindergeld ist durch das höchstpersönliche Pfändungsprivileg von einem Dritten nicht pfändbar. Kindergeld stellt kein Einkommen i. S. v. § 850c Abs. 4 ZPO dar. Das gilt auch dann, wenn das Kind erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 ZPO ist.1 Kindergeld kann jedoch von einem Kind, welches bei der Kindergeldfestsetzung mit berücksichtigt wurde, gepfändet werden.

Fazit: Es kann nur

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!