Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die Pfändung von Krankentagegeld und Krankengeld


 

Krankentagegeld von Privatversicherten aus Kranken(haus)tagegeldversicherungen ist unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit bedingt pfändbar. Trotz dass gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO Bezüge aus Krankenkassen ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, sind diese im Rahmen der für die Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften (§ 850c ZPO) pfändbar. Sie sind aber nur dann pfändbar,

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!