Aktuelles

Prüfung und Praxis

Pfändung von Hartz IV und Mieteinnahmen / Pfändungsschutz


 

Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte umfasst auch die Einkünfte aus einer Untervermietung.

 

Fall dazu: Der Schuldner ist nicht erwerbstätig und erhält zur Sicherung seines Lebensunterhalts Leistungen nach dem SGB II in Höhe von monatlich 374 EUR zuzüglich 360 EUR für die Kosten von Unterkunft und Heizung. Er bewohnt seit 1994 eine von ihm angemietete 4-Zimmer-Wohnung, in der zunächst auch seine

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