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Archiv: Die Pfändung von Oder- und Und-Konten bis 30.11.2021


 

Hat der Schuldner ein Oder-Konto, hat der Gläubiger Glück und kann voll pfänden. Denn für Und- oder Oder-Konten ist ein Pfändungsschutzkonto (bis 30.11.2021) nicht vorgesehen. So befragte ich verschiedene Banken und man erklärte, dass man für Und- oder Oder-Konten eine Umwandlung in ein P-Konto nicht macht, da das Auseinanderhalten der auf dem Konto existierenden Gelder viel zu aufwendig sei.

 

Aber!

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