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Prüfung und Praxis

Die Pfändung von (gesetzlichen) Rentenansprüchen; welchen Anspruch bzw. welches Modul beim PFÜB-Formular bis 31.8.2024 / ab 1.9.2024


  
Zunächst sind pfändbar

  • gesetzliche Rentenansprüche gem. § 53 SGB-I (Schuldner ist schon Rentner) und
  • zukünftige Rentenansprüche gem. § 54 SGB-I (Schuldner ist noch kein Rentner) von einem Schuldner, der in einem festen Arbeitsverhältnis steht oder gestanden hat, pfändbar.
Es müssen hier lediglich die Vorschriften über den unpfändbaren Teil (§ 850c ZPO) und die Billigkeit...
 

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