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Prüfung und Praxis

Die Pfändung von Schmerzensgeld


 

Schmerzensgeld ist als gewöhnliche Forderung nach § 829 ZPO pfändbar. Die Pfändung ist auch nicht abhängig von einem vertraglichen Anerkenntnis oder der Rechtshängigmachung.1

 

Folgenden Antrag können Sie im PFÜB-Formular 2022 Anspruch G bzw. im PFÜB-Beschluss-Entwurf unter Modul K einfügen:

 

...

Gepfändet

...
 

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