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Prüfung und Praxis

Die Pfändung von Wohnungsgenossenschaftsanteilen


 

Die Wohnungsgenossenschaftsanteile samt Rückzahlungsanspruch nach Kündigung der Wohnung bzw. der Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben nach Ausscheiden des Mitglieds ist nach § 76 GenG pfändbar (Übertragbarkeit = Pfändbarkeit). Jedoch muss zuvor die Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners nach Ablauf der in der Satzung festgeschriebenen Kündigungsfrist erfolgt sein. Wenn noch nicht gekündigt wurde, kann der Gläubiger nach

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