Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die Pfändung von rückständigem Unterhalt, Verwirkung, Zinsen


 

Kurz und knapp an einem Beispiel erklärt: Die Mandantin kommt in die Kanzlei und möchte 75.000 EUR Unterhalt vom Vater ihres Kindes haben. Der Kindesunterhaltstitel ist 18 Jahre alt und wurde nie vollstreckt und nie anderweitig angemahnt. Die Mandantin braucht aber nun ein Auto und möchte, dass die Kanzlei aus dem Titel vollstreckt. Geht das?

Lösung: Unterhaltsforderungen...

 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!