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Prüfung und Praxis

Speziell zur Herausgabe von Kontoauszügen


 

Der BGH hat in 2005 geurteilt,1 dass der Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ein selbstständiger Anspruch aus dem Girovertrag ist, der bei einer Kontopfändung nicht als Nebenanspruch gegenüber dem Drittschuldner mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann. Logisch, da in § 836 Abs. 3 ZPO nur die Rede davon ist, dass der Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner auf Herausgabe

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