Die Prozessfinanzierung - Prozessfinanzierer
Prozessfinanzierer finanzieren bei günstiger Prognose auf Aussicht auf Erfolg (der Anspruch muss in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eine hohe Erfolgsaussicht versprechen) einen Prozess und tragen sämtliche Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Im Obsiegensfalle wird der Gewinn oder ein vorher vereinbarter Prozentsatz (30 % bis 50 %) der erstrittenen Gesamtsumme geteilt. Finanziert werden nur Prozesse, in denen es um eine Geldforderung oder um eine Herausgabe
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