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Prüfung und Praxis

Beratungsvergütung fürs Zuhören


 

Frage eines Kunden: Kann ich denn etwas berechnen, wenn der Mandant zu mir in die Kanzlei kommt und mir den Sachverhalt schildert und noch bevor ich ihn beraten kann, erhält er einen Anruf und die Sache ist erledigt?

 

Antwort: Ja, Sie erhalten die Beratungsgebühr bereits für die Informationsaufnahme, d. h. für die erste Tätigkeit, die Sie bezüglich dieses Beratungsauftrages tätigen.1

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