Die Revision
Die Revision (§ 542 ff. ZPO) ist ein Rechtsmittel, welches nur in besonderen Fällen gegen die Endurteile in der Berufungsinstanz zulässig ist. Im Zivilprozess findet nur beim BGH eine Überprüfung der Rechtslage statt. Mit der Revision wird das zweitinstanzliche Urteil angefochten.
Wichtig! Die Revision ist gem. § 549 ZPO einzulegen beim Revisionsgericht.
Die Revision
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