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Prüfung und Praxis

Die Unterhaltspfändung gem. § 850d ZPO in das P-Konto / Pfändungsschutzkonto hinein


 

Auch wenn wir wegen der monatlichen Zahlweise und wegen der Vorschrift des § 850d ZPO Unterhalt beim Arbeitgeber als Drittschuldner pfänden, so gibt es aber nicht immer einen Arbeitgeber (z. B. bei Freiberuflern). So können wir mit dem Unterhalts-PFÜB auch in das P-Konto hinein vollstrecken.

 

Auch wenn der Unterhaltsschuldner über ein P-Konto verfügt, so gilt die Pfändungsfreigrenze des §§ 850c, 899 ZPO nicht. Denn

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