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Prüfung und Praxis

Die Verfahrensgebühr


 

Für das Betreiben eines ab Klageauftrag erteilten Geschäfts einschließlich sämtlicher Informationen erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr. Sie heißt deswegen Verfahrensgebühr, weil sie auch in FGG-Verfahren Anwendung findet. Alle FGG-Verfahren, wie z. B. Familiensachen, LaWi-Sachen, Unterbringungs- und Betreuungssachen sind im FamFG geregelt.

 

WEG-Verfahren gehören zu den ZPO-Verfahren. Bitte lesen Sie das

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