Die Vergütungsvereinbarung des Rechtsanwalts
Vergütungsvereinbarungen, früher Honorarvereinbarungen genannt, werden zukünftig immer mehr an Priorität gewinnen. Gerade in Angelegenheiten mit einem geringen Streitwert, aber erheblicher Prozessdauer, empfiehlt es sich, ein Honorar zu vereinbaren. Gemäß § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO soll aber keine geringere als die gesetzliche Vergütung gefordert oder vereinbart werden, es sei denn, das RVG sieht etwas anderes vor. Dies gilt auch im Verhältnis
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!