ZV-Deutschland II
- Coronazeit: Titelbeschaffung, Vollstreckung, Fragen und Antworten
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Vollstreckung bewegliches Vermögen
- Die Durchführung der Zwangsvollstreckung / Sachpfändung
- FORMULAR / AUSFÜLLHINWEISE Gerichtsvollzieher-Vollstreckung / Sachpfändung
- Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher nach § 755 ZPO seit 1.7.2020
- Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungsbescheiden in elektronischer Form bis 5.000 EUR
- PKH / VKH Antrag in der Zwangsvollstreckung
- Die gütliche Erledigung mit Hilfe des Gerichtsvollziehers
- Nachträgliche Erweiterung des Vollstreckungsauftrages auf neue Forderungen
- Vollstreckungszeiten in der Sachpfändung wegen Geldforderungen
- Die Vollstreckung mit Durchsuchungsbeschluss § 758a ZPO
- Kann man das richterliche Durchsuchungsformular mit dem neuen ZV-Formular kombinieren?
- Die Vollstreckung zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen (Unzeit)
- Titel mit falschem Obergeschoss oder Schuldner ändert / entfernt sein Klingel- und Briefkastenschild, Gerichtsvollzieher geht wieder
- Bargeldpfändung, Taschenpfändung
- Ziel der Zwangsvollstreckung, Vollmacht und Geldempfangsvollmacht
- Die Vollstreckung des Nummernschildes, Kfz-Briefes, Schlüssels des Pkw
- Die Verwertung und öffentliche Versteigerung der Sachen
- Die Internetversteigerung durch Gerichtsvollzieher und Zoll
- Vollstreckung aus Adhäsionstiteln
- Vollstreckung gegen Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Die Vollstreckung von monatlichen Leistungen aus einem Titel gegen die ARGE / Agentur für Arbeit / das Jobcenter
- Die Vollstreckung bei selbstständigen Schuldnern mittels Sachpfändung
- Die Pfändung von Kleintieren (Katzen, Hunde, Zootiere) und von Großtieren (Schafen, Schweinen, Pferden, Rindern)
- Die Pfändung bei Tierärzten und von Tieren, die bei einem Tierarzt behandelt werden
- Die Vollstreckung von Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kaminholz
- Kosten rund um die Sachpfändung
- Vollstreckung Zug um Zug
- Die Vermögensauskunft § 802c ZPO, Vermögensverzeichnis, Haft, Schuldnerverzeichnis
- Das vorläufige Zahlungsverbot / Die Vorpfändung
- Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss / Vollstreckung in Forderungen und Rechte
- PFÜB-Pfändungsmöglichkeiten
- Vollstreckung unbewegliches Vermögen
- Räumungs- und Herausgabeansprüche vollstrecken
- Die Vollstreckung von unerlaubten Handlungen
- Die Vollstreckung von vertretbaren / unvertretbaren Handlungen
- Vollstreckung in Familiensachen
- Duldungs- und Unterlassungsansprüche vollstrecken
- Abgabe von Willenserklärungen vollstrecken
- Arrestvollstreckung
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- Archiv: ZV-Deutschland II
Die Verwertung und öffentliche Versteigerung der Sachen
Gepfändetes Geld wird nach Abzug der Gerichtsvollzieherkosten an den Gläubiger überwiesen (§ 815 ZPO). Die gepfändeten Sachen müssen gem. § 814 ZPO vom Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert werden.
Die Mindestfrist für eine Versteigerung
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