Die Verzinsung von Gerichtskosten bereits ab Eingang bei der Gerichtskasse - Zinsen auf Gerichtskosten
Es ist ein sehr heikles und höchst umstrittenes Thema, die Gerichtskosten ab Einzahlung bei der Gerichtskasse bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht (§ 104 ZPO) für verzinslich erklären lassen zu wollen. Denn ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrags werden die Kosten automatisch verzinst. Aber was ist in der Zwischenzeit? Was ist, wenn sich der Rechtsstreit über Jahre hinzieht, bis dann endlich der Kostenfestsetzungsantrag gestellt...
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Konstanze Halt
Aus Liebe zum Beruf