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Prüfung und Praxis

Die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen


 

Bei der Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen ist es trotz Pfändungsschutz gem. § 850c ZPO gerechtfertigt, bei mehreren Einkommen diese zusammenzurechnen und dem Schuldner nur einen einmaligen Freibetrag zu belassen. Der Schuldner bezieht beispielsweise neben dem Arbeitseinkommen noch Sozialleistungen wie Unterhalt, Wohngeld, Sozialhilfe, Rente usw. Sie sollten aber unterscheiden, welche Sozialleistungen gem. § 850e Nr. 2a ZPO mit Arbeitseinkommen

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