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Prüfung und Praxis

Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen


 

Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen bei der Lohnpfändung ist dann möglich, wenn der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wie z. B. Dienstwohnung, unentgeltlichen oder verbilligten Warenbezug, Pkw-Überlassung als Privat- und Dienstwagen, freie Kost und Logis (welche nicht pfändbar sind) erhält. Wenn also der Schuldner als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Naturalleistungen erhält, so ist der Geldwert

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