Die Zustellung von Amts wegen
Die Zustellung von Amts wegen gem. § 166 ff. ZPO ist die Regel. Hier werden hauptsächlich Zustellungen veranlasst, die Prozessverfahren betreffen, wie z. B. Beschlüsse, Klageschriften, Ladungen und Urteile. Die Zustellung von Titeln ist vor allem für die Zwangsvollstreckung wichtig. Bitte lesen Sie dazu hier.
Bitte beachten Sie bei dem Geschriebenen rund um die Zustellung, dass es hier nicht nur um Zustellungen an Rechtsanwälte geht.
Über
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