Aktuelles

Prüfung und Praxis

Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt


 

Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt gem. § 195 ZPO ist eine Sonderform der Zustellung im Parteibetrieb. Sie ist möglich, wenn beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten sind und erfolgt dadurch, dass der zustellende Rechtsanwalt das Schriftstück dem anderen Rechtsanwalt direkt übermittelt, d. h. in dessen Gerichtsfach ablegt, hinbringt oder hinsendet. Hier genügt ein Empfangsbekenntnis (siehe Suchwort „Empfangsbekenntnis").

Ab

...
 

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.


  

  Jetzt Lizenz buchen



Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.

Glitzertabelle-K-Halt  Glitzermousepad-K-Halt

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!