Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt gem. § 195 ZPO ist eine Sonderform der Zustellung im Parteibetrieb. Sie ist möglich, wenn beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten sind und erfolgt dadurch, dass der zustellende Rechtsanwalt das Schriftstück dem anderen Rechtsanwalt direkt übermittelt, d. h. in dessen Gerichtsfach ablegt, hinbringt oder hinsendet. Hier genügt ein Empfangsbekenntnis (siehe Suchwort „Empfangsbekenntnis").
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