Die Zwangsversteigerung gem. §§ 17 - 66 ff. ZVG
Zweck der Zwangsversteigerung ist die Befriedigung des Gläubigers aus dem Erlös des Grundstückes. Eine Zwangsversteigerung durchzuführen, sollten Sie sich genau überlegen. Sie sollten schauen, welche bevorrechtigten Gläubiger (Rechte) vor Ihnen im Grundbuch eingetragen sind. Weiterhin sollten Sie sich das Grundstück genau ansehen, bevor Sie das Versteigerungsverfahren einleiten.
Auf Antrag des Gläubigers nach §
...Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.
Für den weiteren Zugriff auf diesen Fachartikel benötigen Sie eine Lizenz. Mit dieser Lizenz haben Sie Zugriff auf alle Inhalte der sog. "Online-Bibel" www.kanzleifachwissen24.de mit unzähligen Fachartikeln, Entscheidungen, Ausfüllhinweisen, Synopsen, Beispielen, Praxisfällen, Musterakte, Downloadmöglichkeiten, laufend aktualisiert und vor allem leicht und verständlich für Einsteiger und Fortgeschrittene. Aus Liebe zum Beruf.
Legen Sie in den Warenkorb zu Ihrer Lizenz am besten gleich Ihre süße Glitzergebührentabelle nebst passendem Glitzermousepad.
Falls Sie bereits registriert sind,
dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!