Vergütung für außergerichtliche Mediationsverfahren
Da der Rechtsanwalt als Mediator für beide Parteien da ist, soll die Vergütung für die Mediation frei ausgehandelt werden. Es wurde diesbezüglich nichts im Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung1 geregelt. Es liegt im Wesen der Mediation, dass für den Auftraggeber transparent sein muss, was er dem Anwalt für dessen Tätigkeit schuldet. Das sonst für den Rechtsanwalt
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