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Prüfung und Praxis

Die außergerichtliche "Tätigkeit" in Familiensachen



Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.1 Dies empfiehlt sich sowieso, da für ein Beratungsgespräch die Vergütung nach § 34 RVG anzusetzen ist. D. h. es muss das Anwaltshonorar für eine Beratung mit der Partei eh frei ausgehandelt werden

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