Die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung
Der Beklagte kann sich in einem bürgerlichen Rechtsstreit so verteidigen, dass er zum einen die Klageforderung bestreitet und für den Fall, dass das Gericht die Klageforderung als berechtigt ansieht, mit einer Gegenforderung aufrechnet. Man spricht dann von einer hilfsweisen Aufrechnung oder Eventualaufrechnung. Anwalt und Gericht haben sich in diesen Fällen nicht nur mit der Klageforderung, sondern in dem Falle, dass die Klageforderung zuerkannt wird, mit der für
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