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Prüfung und Praxis

Die neue E-Rechnung im B2B- und B2C-Bereich ab 1.1.2025, Übergangsfristen



Die elektronische Rechnung wurde im Wachstumschancengesetz, welches am 22.3.2024 im Vermittlungsausschuss des Bundesrates beschlossen wurde und am 27.3.2024 im BGBl. verkündet wurde, neu definiert.1

Ganz neu sind E-Rechnungen allerdings nicht. Die Bundesverwaltung muss E-Rechnungen bereits seit Ende 2019 versenden (E-RechV). Sie muss seit Ende 2019 E-Rechnungen entgegennehmen und weiterverarbeiten. Seit Ende November 2020 sind zudem alle Rechnungssteller

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